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Der Syndikusanwalt - Unterstützung vom Rechtsanwalt HamburgAls Syndikusanwalt bezeichnet man einen von einem Unternehmen oder einem Verband angestellten Rechtsanwalt. Hamburg als Großstadt ist Sitz vieler Firmen und Verbände, die über eigene Rechtsanwälte verfügen. In vielen Fällen sind solche Syndikusanwälte, die durch einen Dienstvertrag an die Unternehmen gebunden sind, für Unternehmen, Banken, Versicherungen und Verbände aus allen Branchen tätig.Je nach Größe des Unternehmens, ist eine eigene Rechtsabteilung vorhanden. Gerade für Berufsanfänger ist es von großem Vorteil, eine solche Anstellung zu finden, da es eine äußerst sinnvolle Perspektive darstellt, geht es um die Berufsplanung für einen Rechtsanwalt. Hamburg bietet vielfältige Möglichkeiten für derartige Anwälte. Der Syndikusanwalt, wie er heute bekannt ist, hat sich erst zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts entwickelt. Die wirtschaftliche Ausweitung, die auch die Dienstleistungsbereiche und die Industrie betraf, war der Grund für diese Entwicklung. Aber auch die Internationalisierung trägt ihr Schärflein zu dieser Entwicklung bei. Der Syndikusanwalt absolviert in der Regel die normale Ausbildung zum Rechtsanwalt Hamburg als alte Handelsmetropole hat ständig Bedarf an entsprechenden Anwälten. Seine Tätigkeiten umfassen die enge Zusammenarbeit mit den kaufmännischen und technischen Abteilungen. Da der Syndikusanwalt ständig für das Unternehmen, für das er tätig ist, verfügbar ist, können Probleme und Rechtsfolgen bereits in einem sehr frühen Stadium erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. In einem Team aus Fachleuten und Spezialisten, in das der Syndikus eingebunden ist, werden die geplanten Maßnahmen geprüft und rechtlich haltbar gemacht. Ein Syndikus muss neben seinen fachlichen und branchenbezogenen Kenntnissen auch ein großes Maß an Phantasie und Kreativität mitbringen, um die abwechslungsreichen Aufgaben, die ihm an jedem Tag gestellt werden, bewerkstelligen und lösen zu können. Autor: Sandra Reinfeld Mail: info[at]omsr.de Datum: 03.11.2008 |
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