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Die Entscheidung für die SelbstständigkeitEs gibt unterschiedlichste Gründe, die dafür sprechen, dass man sich Selbstständig melden sollte. Entweder erkennt der Betroffene in der Festanstellung kein Weiterkommen oder man möchte eine geniale Geschäftsidee nur für sich persönlich verwirklichen. Sicher könnte der Weg in die Selbstständigkeit auch gezwungenermaßen eingegangen werden, wenn der Betroffene zum Beispiel, egal wie, aus dem Umstand des Verlustes seiner Arbeitsselle entkommen möchte. Bei diesen Fall würde es zugleich eine Förderung in Form eines Ausschusses für Gründungsangelegenheiten geben. Eine Idee die Kosten der selbstständigen Arbeit möglichst niedrig zu halten ist das sogenannte Franchising.Hierbei ist nicht mal eine selbst ausgedachte Geschäftsidee von Nöten, da der Betroffene die erzeugten Produkte und Serviceleistung von anderen Betrieben anbietet. Trotzdem bleibt der Betroffene zum größten Teil sein eigener Chef. In der Regel entrichtet der Betroffene eine Franchise Gebühr und müsste dazu über ein gewisses Eigenkapital verfügen. Für die Gebühr bekommt der Betroffene Verkaufsrecht auf die Ware oder die Serviceleistung. Im Optimalfall bedeutet das, dass der Betroffene eine Verkaufslizenz besitzt und ohne lange Vorbereitung in das Gewerbe startet. Dieses Marketingmodell ist normalerweise im Vorhinein oft getestet und analysiert worden. Als Anwender hat man bei dieser Art von Geschäftsmodell nahezu kein Risiko und könnte von einem namenhaften Anbieter seinen Nutzen ziehen. Sicher gibt es auch Nachteile beim Franchising. So muss der Franchisenehmer einen Teil seines Profits an die Prduktfirma abtreten. Diese Abgaben können bis zu 25 Prozent sein. Überdies trägt der Betroffene auch mit dieser Lizenz das vollständige unternehmerische Risiko, wenngleich der Betroffene auf eventuelle Fehler des Franchisegebers keine Handhabe hat. Auf jede Person, der den Schritt in die Selbstständigkeit eingeht, wird auf längere Zeit gesehen auch das Problem der Gesellschaftsform zu kommen. Wenn das Geschäft sehr gut läuft sollte eine GmbH Gründung in die nähere Betrachtung gezogen werden. Bei dieser Gründung ist allerdings eine ziemlich hohe Summe an eigenem Kapital erforderlich, dafür ist allerdings auch die Gefahr für das Privatvermögen nicht so groß. Grundsätzlich haftet der Betroffene nach nach vorheriger Gründung eines Betriebes nur mit dem Grundkapital, das für den Betrieb hinterlegt wurde. Dieses eingezahlte Firmenkapital war ursprünglich mit 25.000 € festgelegt. In der Zukunft soll eine solche Gründung allerdings anders und mit weniger Grundkapital durchführbar sein. Zum Schluss der in der Planung befindlichen Anpassungen steht die von einigen schon gehörte Mini-GmbH, bei der das Grundkapital nicht gleich in der gesamten Höhe vorhanden sein muss, sondern erst in Teilbeträgen hinterlegt wird. Autor: Marie Kuse Mail: Marie.Kuse[at]googlemail.com Datum: 21.07.2008 |
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