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Kapitalbildende Lebensversicherungen als Sparanlage

Beim Abschluss einer Lebensversicherung hat man die Wahl zwischen einer einfachen Absicherung bei einem Todesfall oder einer Lebensversicherung die den Todesfall absichert und gleichzeitig als Sparanlage fürs Alter genutzt werden kann. Der Vorteil liegt auf der Hand.

Während bei der einen nur im Todesfall ausgezahlt wird, wie bei einer Risiko-Lebensversicherung, wird bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung nicht nur diese Leistung erbracht, sondern auch die Versicherungssumme im Fall des Erleben ausgezahlt. So kann man sich im Alter noch den einen oder anderen Wunsch erfüllen oder nutzt die Auszahlsumme als Rentenzusatz.

Beim Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird ein bestimmter Zinssatz festgeschrieben, zudem kann diese wie auch andere Lebensversicherungen steuerlich abgesetzt werden. Viele Versicherer werben mit Gewinnbeteiligungen, doch das sind nur nette Extras, auf die am Ende kein Anspruch besteht. Es liegt also im Ermessen der Versicherer, ob eine Gewinnbeteilung auch tatsächlich ausgezahlt wird.

Leider können sich viele Arbeitnehmer durch sinkende Einkommen und unsichere Arbeitsplätze, eine kapitalbildende Lebensversicherung nicht mehr leisten und nutzen als Sterbeversicherung lieber die günstigere Risiko-Lebensversicherung. Hier wird im Fall des Erlebens nichts ausgezahlt. Es handelt sich hierbei also nur um eine reine Absicherung für die Familie, bzw. Hinterbliebenen für den abgeschlossenen Versicherungszeitraum. Es wäre also zu überlegen, für welche Versicherungsform man sich entscheidet und welche am Ende den größten Nutzen bringt, auch wenn die monatliche Belastung etwas höher ausfällt.

Als Geheimtipp von Finanzexperten gilt auch die Britische Lebensversicherung. Auch diese sind kapitalbildend, werden aber von Versicherern angeboten, die ihren Sitz in Großbritannien haben.

Zu der Britischen Lebensversicherung zählt eine Vielzahl von verschiedenen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsprodukte, die auch von Bürgern anderer EU-Staaten genutzt werden können.

Autor: Lisa Maier
Mail:   lisamaier[at]sofortsurf.de
Datum: 26.03.2008
 
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